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Richtlinien für Planungswettbewerbe - RPW 2008

Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg hat mit Gemeinsamer Verwaltungsvorschrift vom 15. Januar 2009 die neuen Richtlinien für Planungswettbewerbe - RPW 2008 - eingeführt. Sie ersetzen die Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaus und des Bauwesens - GRW 1995 - in der novellierten Fassung vom 20. Dezember 2004.

Mit den neuen Richtlinien soll ein einheitliches Regelwerk zur Durchführung von Architekten- und Ingenieurwettbewerben für öffentliche und private Auslober in der Bundesrepublik eingeführt werden. Es wurde auf zahlreiche Detailregelungen verzichtet, um das Regelwerk schlank und gut verständlich zu halten. Verpflichtende Vorgaben wurden auf das notwendige Maß beschränkt, damit die RPW 2008 sich einer breiten Anwendung öffnen können. Die neuen Regeln sind mit den Vorschriften des öffentlichen Vergaberechts (VOF) konform. Die bisher etablierten und bewährten Grundsätze des Wettbewerbs wurden in den Richtlinien beibehalten, wie die Gleichbehandlung der Teilnehmer, die Anonymität der Wettbewerbsbeiträge, das fachlich kompetente und unabhängige Preisgericht sowie das angemessene Preis-Leistungs-Verhältnis, das einen fairen Ausgleich zwischen Auslober- und Teilnehmerinteressen gewährleisten soll.

Die RPW 2008 gelten für alle Behörden des Landes und staatlichen Betriebe ab 1. Januar 2009.

 

Richtlinien für Planungswettbewerbe - RPW 2008

VwV zur Einführung der RPW 2008

BMVBS-Erlass zur Einführung der RPW 2008