Fiskalerbschaften
Als Landesbetrieb Vermögen und Bau sind wir für die Abwicklung von Erbfällen, in denen das Land Baden-Württemberg Erbe wird, zuständig.
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Bei den Erbschaften liegt der Schwerpunkt dabei auf den Fällen des gesetzlich vorgesehenen Fiskalerbrechts, wenn keine anderen Erben, beispielsweise aufgrund Ausschlagung, vorhanden sind. An dieser Stelle greift das gesetzlich vorgesehene Fiskalerbrecht, um sogenannte „herrenlose“ Erbschaften zu vermeiden und um eine ordnungsgemäße Nachlassabwicklung zu sichern. Falls das Land Baden-Württemberg testamentarisch als Erbe oder mit Vermächtnissen und Auflagen bedacht wird, nehmen wir uns auch dieser Abwicklung an.
Die Feststellung der Fiskalerbschaft obliegt dem jeweiligen Amtsgericht, in dessen Bezirk der letzte Wohnort des Erblassers (Verstorbenen) liegt. Für die Bearbeitung von neuen Erbfällen sind im Landesbetrieb Vermögen und Bau zwei Kompetenzzentren in den Ämtern Pforzheim und Ravensburg mit Dienstsitz Freiburg eingerichtet. Die Zuständigkeiten der Kompetenzämter können der Übersicht entnommen werden.
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