Immobilien: Angebote und Gesuche

Hinweise für Kaufinteressent*innen

Diese Internetseite informiert Kaufinteressent*innen über beabsichtigte Verkäufe des Landes Baden-Württemberg.

Kaufinteressent*innen werden gebeten, sich zur Vormerkung und für weitere Informationen an den Ansprechpartner bei dem örtlich zuständigen Amt des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg zu wenden, der im jeweiligen Exposé genannt ist. Mit dem Zur-Verfügung-Stellen eines Exposés ist kein Maklerauftrag verbunden.

Der Verkauf aller Immobilien des Landes ist freibleibend, d.h. das Land behält sich die Entscheidung vor, ob, wann und an wen, welche Immobilie zu welchen Bedingungen verkauft wird.

Informationen über das Verkaufsverfahren des Landes:

Das Land Baden-Württemberg verkauft Immobilien regelmäßig im Wege einer gesonderten Ausschreibung außerhalb dieser Internetseite.

Mit der Abgabe eines Kaufangebots im Ausschreibungsverfahren entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Dies gilt auch für den Höchstbietenden.

Das Land behält sich im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens vor, Finanzierungsnachweise zu verlangen und Bieter zu Nachgeboten aufzufordern. Fristen, die das Land Bietern setzt, sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen.

Alle Verkäufe erfolgen provisionsfrei.

Datenschutz:

Ihre persönlichen Angaben werden ausschließlich im Zusammenhang mit dem Verkauf des Objektes verwendet. Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie unter www.vermoegenundbau-bw.de/datenschutz. Auf Wunsch werden Ihnen diese Informationen auch in Papierform zugesandt.

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