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Besprechungssituation

Fördermittel für Bauvorhaben

Fachliche Unterstützung und Qualitätssicherung

Das Land Baden-Württemberg fördert regelmäßig Bauvorhaben der Kommunen und anderer öffentlicher Träger. Die Fördermittel werden von Landesministerien verwaltet und erteilt.

Während des Förderverfahrens muss baufachlich beurteilt werden, ob die Gelder gewährt werden können und ob diese vorschriftsgemäß verwendet werden. Hierfür brauchen die Bauherren von der Antragsstellung bis zum Abschluss der Maßnahme Unterstützung und Beratung. Hier kommt Vermögen und Bau Baden-Württemberg ins Spiel.

Bei uns sind Expert*innen aus allen baufachlichen und technischen Disziplinen rund um die Immobilie vereint. Sowohl die fördernden Ministerien als auch die Bauherren greifen auf diesen geballten Sachverstand zurück und nehmen unsere Dienstleistung in Anspruch. Durch unsere baufachliche Unterstützung der Bauherren im Förderverfahren betreiben wir im Auftrag der fördernden Ministerien Qualitätssicherung. Es ist unsere Aufgabe sicherzustellen, dass die bewilligten Mittel bestimmungsgemäß verwendet werden.

Fördergelder – auch „Zuwendungen“ genannt – können beantragt werden für: 

  • Projekte, die dazu beitragen, wirtschafts- und gesellschaftspolitische Aufgaben zu erfüllen.

Dazu gehören zum Beispiel Baumaßnahmen von Kommunen in den Bereichen Schulbau und Tourismus. Aber auch andere gemeinnützige Träger, wie Musikakademien, Forschungseinrichtungen und -institute, überbetriebliche Ausbildungsstätten, Werkstätten und Wohnheime für Menschen mit Behinderung sowie Handwerkskammern können Zuwendungen beantragen.

  • Bauliche Investitionen an den über 200 Krankenhäusern in Baden-Württemberg. 

Grundlage hierfür ist das Landeskrankenhausgesetz, in dem die Rahmenbedingungen definiert sind, damit die Bevölkerung zweckmäßig und bedarfsgerecht medizinisch versorgt werden kann.