Fördermittel für Bauvorhaben

Fachliche Beratung und Qualitätssicherung

Das Land Baden-Württemberg stellt regelmäßig Fördermittel für Baumaßnahmen von Kommunen, freigemeinnützigen und privaten Trägern bereit. Damit diese in Mittel angemessener Höhe bewilligt und bestimmungsgemäß verwendet werden, begleiten wir Sie im Förderverfahren von der ersten Konzeptskizze bis zur Schlussabrechnung.

Hände von zwei Personen, die auf Pläne zeigen

Unsere Leistung im Förderverfahren

Unser interdisziplinäres Team aus Fachleuten der Architektur, des Bauingenieurwesens und der Gebäudetechnik unterstützt und berät

  • bei der Erstellung schlüssiger und vollständiger Förderanträge
  • in der frühzeitigen förderrechtlichen Beurteilung von Planungsinhalten
  • in der baufachlichen Bewertung von funktionalen Abläufen
  • in der Kommunikation mit den zuständigen Ministerien

 

Im Auftrag der Ministerien, der Regierungspräsidien und der Landeskreditbank Baden-Württemberg prüfen wir

  • Raum- und Funktionsprogramme
  • Zielplanungen
  • Förderanträge  
  • Schlussverwendungsnachweise

 

So sorgen wir im Auftrag der Fördergeber für eine lückenlose Qualitätssicherung und stellen sicher, dass öffentliche Gelder zielgerichtet und rechtskonform eingesetzt werden

Förderfähige Maßnahmen

Fördermittel oder Zuwendungen können Sie beispielsweise für folgende Vorhaben beantragen

  • Krankenhausbau: Umbau-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen von Plankrankenhäusern nach Landeskrankenhausgesetz
  • Schulbau: Umbau-, Sanierungs- und Neubaumaßnahmen von kommunalen und gemeinnützigen Trägern nach VWV Schulbau
  • Zuwendungsbau: Maßnahmen im Bereich Forschung und Kultur


Mit unserer Beratung schaffen Sie die nötige Planungssicherheit und Effizienz, um Ihre Fördermittel optimal zu nutzen,.