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Vermögen und Bau Baden-Württemberg

Erklärung zur Barriere-Freiheit

Jede öffentliche Stelle muss eine Erklärung zur Barriere-Freiheit auf ihrer Internet-Seite haben. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel:

  • Städte und Gemeinden
  • Polizei-Stationen
  • Ämter und Behörden
  • Vermögen und Bau Baden-Württemberg

Erklärung zur Barriere-Freiheit

Es gibt Regeln für barrierefreie Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barriere-Freiheit steht, wie barrierefrei eine Internet-Seite ist.
Eine Internet-Seite muss ein Video in Gebärden-Sprache haben.
Gebärden-Sprache sind Hand-Zeichen.
So können sich Menschen unterhalten, die nicht hören oder sprechen können.

Wir möchten diese Regeln umzusetzen.
Die Regeln sind heute noch nicht vollständig umgesetzt.
Heute ist der 12.05.2022.
Die Videos in Gebärden-Sprache sind noch nicht umgesetzt. 
Einige ältere Dateien können nicht barrierefrei gestaltet werden:

  • der Energiebericht (link)
  • die Broschüre "Biodiversität auf landeseigenen Liegenschaften" (link)
  • das Diagram "Wärme aus erneuerbarer Energie" (link) 
  • das Protokoll der Preisgerichtsitzung Planungswettbewerb Calw, Neubau Kriminalpolizeidirektion und Polizeirevier (link)
  • die Infobroschüre zur Ausbildung als Bauzeichner (link)
  • die Infobroschüre zur Ausbildung als Finanzwirt:in in der Allgemeinen Finanzverwaltung (link)
  • die Infobroschüre zur Ausbildung als Kaufmann für Büromanagement (w/m/d) (link)
  • die Infobroschüre zum Studium Allgemeine Finanzverwaltung (link)
  • die Infobroschüre Ausbildung als Bauoberinspektor:in im gehobenen bautechnischen Dienst (link)
  • die Infobroschüre zur Ausbildung als Baureferendar:in im höheren bautechnischen Dienst (link)
  • die Infobroschüre zum Berufsbild Architekt:in (link)
  • die Infobroschüre zum Berufsbild Ingenieur:in (link
  • die Exposés zu den Immobilienangeboten (link)
  • die Objektliste der Staatlichen Schlösser und Gärten (link)
  • die Zuständigkeiten zu Fiskalerbschaften (link)

Videos: Die YouTube-Videos sind barrierefrei erreich- und bedienbar. Es fehlt aber der Text und die Beschreibung. Bei neuen Videos wird das gemacht.

Wir arbeiten daran, es besser zu machen.
Sie können uns helfen.

Eine Barriere melden

Sie können auf unserer Internet-Seite etwas nicht verstehen?
Sie können auf unserer Internet-Seite etwas nicht lesen oder hören?
Sie können unsere Internet-Seite schwer bedienen?
Dann sagen Sie uns das.
Wir helfen Ihnen.

Bitte schreiben Sie genau, was noch nicht richtig ist.
Dann versuchen wir, es richtig zu machen.
Schreiben Sie uns, wenn Ihnen etwas auffällt, was nicht den Regeln entspricht. 
poststelle.vb-bw@vbv.bwl.de

Die Durchsetzungs-Stelle

Wir haben 4 Wochen Zeit, auf Ihre Nachricht zu antworten.
Antworten wir Ihnen nicht?
Oder helfen wir Ihnen nicht?
Dann können Sie die Durchsetzungs-Stelle kontaktieren.
Bei der Durchsetzungs-Stelle gibt es die Behinderten-Beauftragte vom Land Baden-Württemberg.
Die Behinderten-Beauftragte hilft Menschen mit Behinderungen.

So erreichen Sie die Durchsetzungs-Stelle:

poststelle@bfbmb.bwl.de

Weitere Kontaktdaten und Infos der Landes-Behindertenbeauftragten

Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 279-3360
poststelle@bfbmb.bwl.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: Mai 2022) gilt für die aktuell im Internet unter www.vermoegenundbau-bw.de erreichbare Internetseite des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg.